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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma RORO doo bestimmen die Geschäftsbedingungen im Bereich des Warenverkaufs zwischen dem Verkäufer   (Roro) und dem Käufer. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Zeitraum ab dem 1. September 2010.


1. VERTRAGSBEDINGUNGEN
Der Verkauf bei RORO erfolgt zu folgenden Konditionen:
Nur Gesetze oder Bestimmungen, die durch Kundenvereinbarungen nicht ausgeschlossen werden können, gehen den Vertragsbedingungen des Verkäufers vor. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Rechtswirksamkeit anderer Bedingungen nicht. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für den Verkäufer nicht  verbindlich, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


2. BETREFF:
Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die Ware in der mit dem Käufer in einer Einzelbestellung oder einem Vertrag vereinbarten Menge, Qualität und Frist zu liefern. Der Käufer verpflichtet sich, die erhaltene Ware innerhalb der vereinbarten Frist und Form zu bezahlen.


3. PREISE:
Der Verkäufer legt die Preise seiner Produkte mit einer Preisliste (Angebot) fest, die er dem Käufer unterbreitet. Preise und Angebote des Verkäufers sind grundsätzlich freibleibend. Verträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (Mehrwertsteuer). Gemäß dem Mehrwertsteuergesetz (Ur.l.RS 103/2001)   wird die Mehrwertsteuer auf den Warenpreis zum allgemeinen Satz von 22% erhoben.


4. LIEFERUNG:
Bei vorrätiger Ware erfolgt die Warenlieferung  3 bis 5  Werktagen, spätestens jedoch 30 Tage nach Vertragsschluss, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben Andernfalls.

Der Verkäufer stellt dem Käufer die Ware innerhalb der vereinbarten Frist, Verpackung und Menge zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ebenso reisen alle versandten Bestellungen, sofern nicht anders angegeben, vom Lager des Verkäufers zum Käufer auf Gefahr des Käufers.
Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der Lieferfähigkeit des Verkäufers. Die Überschreitung der Lieferfrist gibt dem Käufer kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Der Verkäufer ist ohne vorherige Ankündigung zu Teillieferungen von Waren und zur Lieferung geringfügig geänderter Waren sowie zu Änderungen des Verkaufsprogramms – gemäß dem jeweils gültigen Verkaufskatalog – berechtigt.
Holt der Käufer die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, lagert der Verkäufer sie auf Kosten des Käufers ein und stellt die Ware dem Käufer in Rechnung. Übernimmt der Käufer die Ware nicht innerhalb von 2 Monaten ab dem vereinbarten Liefertermin, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware einem anderen Käufer zu überlassen und dem Erstkäufer die durch den Widerruf der Warenannahme entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen .


5. VERPACKUNG UND KENNZEICHNUNG DER WAREN:
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware in der vereinbarten Qualität, Menge und Verpackung an den Käufer zu liefern. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt und für den Transport und die Handhabung der Ware geschützt sein.
Sofern nicht anders vereinbart, gehören Paletten nicht zur Verpackung und sind daher vom Käufer zurückzugeben oder vom Verkäufer zusätzlich zu verrechnen. 


6. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE DRITTER:
Der Käufer ist dafür verantwortlich und gesetzlich verpflichtet, dass nach Ablieferung der nach seinen Angaben gefertigten Ware keine Rechte Dritter verletzt werden.
Werkzeuge, Schablonen, Modelle und Skizzen bzw Pläne bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn der Käufer ihre Anfertigung und Herstellung bezahlt hat.


7. ANSPRÜCHE  OZ.   BESCHWERDEN:
Ansprüche bzw Reklamationen muss der Käufer innerhalb von maximal 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an den Verkäufer richten. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer alle festgestellten Fehler und Reklamationen zu protokollieren und anzugeben, auf welche Warenlieferung sich die Reklamation bezieht (Rechnungsnummer und  Lieferdatum). Der Verkäufer ist verpflichtet, die Reklamation zu prüfen und auf die Reklamationsanfrage an den Käufer spätestens innerhalb von 4 Wochen zu antworten. Der Verkäufer akzeptiert keine Reklamationen für Waren, die nicht professionell verwendet und ordnungsgemäß gelagert wurden. 
Für Waren, die einer Gewährleistungsfrist unterliegen, beginnt diese   mit dem Datum des Eingangs der Ware beim Kunden und dauert, sofern nicht anders angegeben, 6 Monate ab dem Datum des Eingangs. Bei der Reklamation von Waren unter Garantie muss der Käufer auch eine Garantiekarte vorlegen bzw eine Rechnung, die das Datum des Wareneingangs ausweist. Waren, für die die Gewährleistung gilt und Mängel festgestellt wurden, muss der Verkäufer nach Beseitigung der Mängel bzw das Ersatzstück zusammen mit dem Lieferschein und einer ausführlichen Beschreibung der Lösung der Reklamation an den Käufer zurücksenden oder ihm eine Gutschrift ausstellen.
Bestätigung der Anfrage bzw Reklamationen berühren nicht das Recht des Verkäufers, die Verzögerung der Reklamation geltend zu machen oder Beschwerden. Bei berechtigten Ansprüchen bzw Reklamation  der Verkäufer bietet nach eigenem Ermessen einen Ersatz der Ware, eine Reparatur oder eine Gutschrift an, die auf den Höchstwert der betreffenden Ware begrenzt ist.
Für Schäden haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Verkäufers für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, entgangene Kosten und sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. Ein etwaiger Vergütungsanspruch verjährt ein Jahr nach Erbringung der Leistung. Anfrage bzw Reklamationen bezüglich eines Teils oder der gesamten gelieferten Ware berechtigen den Käufer nicht, eine teilweise oder vollständige Zahlung zu verzögern oder in Verzug zu setzen.

Haftung des Unternehmens für Sachmängel Auszug aus §§ 37 bis 39 ZVPot:
(1) Der Verbraucher kann seine Rechte aus einem Sachmangel geltend machen, wenn er den Mangel innerhalb von zwei Monaten ab Entdeckung des Mangels dem Verkäufer mitteilt.
(2) In der Fehleranzeige hat der Verbraucher den Fehler näher zu beschreiben und dem Verkäufer die Besichtigung der Ware zu ermöglichen.
(3) Der Verbraucher kann dem Verkäufer den Mangel persönlich anzeigen, wofür der Verkäufer eine Bescheinigung ausstellen oder an das Geschäft senden muss, in dem die Ware gekauft wurde.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für Sachmängel der Ware, die sich nach Ablauf von zwei Jahren seit Ablieferung der Sache zeigen.
(5) Ein Mangel der Sache liegt bereits im Zeitpunkt der Übergabe vor, wenn er sich innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe zeigt.
(6) Der Verbraucher, der den Verkäufer korrekt über den Fehler informiert hat, hat das Recht, vom Verkäufer zu verlangen, dass:

- einen Mangel an der Ware beheben oder
- einen Teil des gezahlten Betrags im Verhältnis zum Fehler zurückerstattet oder
- mangelhafte Ware durch neue, einwandfreie Ware ersetzt oder
- gibt den gezahlten Betrag zurück.

Wenn Sie mit den bestellten Produkten nicht zufrieden sind oder aus irgendeinem Grund vom Kauf zurücktreten möchten, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag tun, an dem Sie die Ware erhalten haben. Die Frist von 15 Tagen beginnt am nächsten Tag nach dem Tag der Lieferung der Ware. Wir geben Ihnen eine volle Rückerstattung. Senden Sie uns dazu Ihre Daten schriftlich mit Adresse und Telefonnummer, Girokontonummer und wir überweisen Ihnen den Gesamtbetrag MAXIMAL innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Bei unvollständigen Daten kann die Überweisung nicht durchgeführt werden. Alle Daten zu abgeschlossenen Verträgen werden am Firmensitz in elektronischer Form gespeichert. Die Adresse, an die Sie den Artikel zurücksenden können, steht auf dem Lieferschein. Die Kosten der Rücksendung der Ware trägt der Käufer selbst. Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und unbenutzt sein und die Originalrechnung muss beigefügt sein. Die Verpackung sollte neu verpackt und unbeschädigt sein. Beschädigte oder beklebte Verpackungen nehmen wir nicht an und lehnen die Rücksendung ab. Bei Mängeln durch unsachgemäßen Gebrauch, nachlässige Behandlung, mechanische Beschädigungen und Mängel im Falle höherer Gewalt müssen wir die Warenreklamation ablehnen.
Wir akzeptieren keine Lösegeldzahlungen!

 

Bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen hat der Verbraucher das Recht, dem Unternehmen innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Rücktritt vom Vertrag mitzuteilen. In diesem Fall können dem Verbraucher nur die Kosten aus § 43d Abs. 7 in Rechnung gestellt werden. dieses Gesetzes." (Artikel 43 Absatz 1 ZVPot) - Wenn der Verbraucher die Ware bereits erhalten hat und vom Vertrag zurücktritt, muss er sie an das Unternehmen oder eine von dem Unternehmen zur Annahme bevollmächtigte Person zurückgeben oder übergeben Waren unverzüglich oder spätestens 14 Tage nach der Mitteilung gemäß Artikel 43 Absatz 1 Artikel ZVPot, es sei denn, das Unternehmen bietet an, die zurückgesandte Ware selbst anzunehmen. Es wird davon ausgegangen, dass der Verbraucher die Ware rechtzeitig zurückgibt, wenn sie vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist versandt wird.“ (§ 43d Abs. 6 ZVPot)
Der Verkäufer erstattet dem Verbraucher die erhaltenen Zahlungen mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher hat ausdrücklich die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels verlangt und dem Verbraucher entstehen dadurch keine Kosten. (Absatz 3, § 43d ZVPot)

Das Recht auf Erstattung bei Gewährleistungsansprüchen und Sachmängeln wird durch die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (inoffizielle konsolidierte Fassung) genauer geregelt.

Art der Rücktrittsmitteilung durch den Verbraucher (Artikel b43d ZVPot) - Formular, das im Regelwerk über Formulare im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechts auf Rücktritt von einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag festgelegt ist (Amtsblatt der Republik Slowenien , Nr. 43/2014)


8. EMPFANG VON FALSCH BESTELLTEN WAREN:
Sonderanfertigungen können nicht an den Verkäufer zurückgegeben werden. Vom Käufer falsch bestellte Ware aus dem Standardprogramm des Verkäufers wird nur zurückgenommen, wenn der Käufer die Transportkosten zu und von den Lieferwerken des Verkäufers sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Retourenwertes bezahlt Waren.


9. RECHNUNGSSTELLUNG UND ZAHLUNG:
Der Verkäufer stellt Rechnungen für die Ware auf der Grundlage der Versanddokumente aus. Das Datum, an dem die Ware unser Lager verlässt bzw Rechnungsdatum. Die gleichen Bedingungen gelten auch für Teillieferungen von Waren.
Der Käufer verpflichtet sich, die Verpflichtungen für die gelieferte Ware innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zu erfüllen oder auf der Rechnung. Der Käufer kann die Verpflichtungen auch mit einem gegenseitigen oder begleichen durch Kettenverrechnung oder durch Forderungsankauf oder durch Abtretung. Bei Zahlung per Kettenverrechnung gilt als Tag der Zahlung der Tag, an dem die Vergütung von allen Teilnehmern bestätigt wird. 
Kommt der Käufer der Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der Zahlungsfrist nach, ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen.
Wird die Forderung des Verkäufers gerichtlich oder außergerichtlich durchgesetzt, hat der Käufer auch alle dem Verkäufer durch diese Durchsetzung entstandenen Kosten zu begleichen.

 

10. ARCHIVIERUNG VON VERTRÄGEN

Der zwischen dem Anbieter und dem Nutzer geschlossene Vertrag wird am Firmensitz auf einem entsprechend geschützten Server der RORO doo dauerhaft gespeichert. Elektronische Werbenachrichten müssen folgende Bestandteile enthalten: Sie erhalten Werbenachrichten, wenn Sie sich in unserem Online-Shop registriert haben. Nur diese können Sie jederzeit abbestellen: - sie müssen klar und eindeutig als Werbebotschaften gekennzeichnet sein, der Absender muss deutlich erkennbar sein, verschiedene Aktionen, Aktionen und andere Marketingmaßnahmen müssen als solche gekennzeichnet sein - der Wunsch des Nutzers, keine Werbebotschaften zu erhalten Dies muss eingehalten werden. 

 
11. EIGENTUMSVORBEHALT:
Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt gilt für alle vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Verbindlichkeiten des Käufers. Der Eigentumsvorbehalt gilt daher auch für vom Käufer bereits verarbeitete Waren.
Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller offenen Forderungen aus allen gemeinsamen Rechtsgeschäften mit dem Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, alle notwendigen Formalitäten zum Schutz der Vorbehaltsware zu erledigen. Jede Pfändung oder Verwertung von Vorbehaltsware enthaltenden Sicherheiten zugunsten Dritter ist untersagt.
Bei Pfändungen aufgrund von Insolvenz oder sonstigen Ansprüchen auf Vorbehaltsware durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, das Eigentum des Verkäufers geltend zu machen und ihn unverzüglich zu benachrichtigen.
Alle künftigen Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden in keinem Fall an Dritte abgetreten, sondern vom Käufer bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware – ohne Verarbeitung oder nach Weiterverarbeitung – Verkauf an einen oder mehrere Käufer. Die abgetretenen Forderungen dienen als Sicherung in Höhe des Geldwertes der jeweiligen Vorbehaltsware,   die an den insolventen Kunden geliefert wurde. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, darf er die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen selbst einziehen und verarbeiten.
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht rechtzeitig nachkommt, werden die vorgenannten Forderungen zahlungshalber an den Verkäufer abgetreten. Auf Verlangen des Verkäufers sind die Schuldner des Käufers unverzüglich offenzulegen und dem Verkäufer die Forderungsabtretung mitzuteilen. Eingehende Zahlungen zur Begleichung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen des Käufers stellen die Vorbehaltsware in Höhe der verkauften Vorbehaltsware dar, die bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers im Gewahrsam der Firma verbleibt der Verkäufer.

 

12. AUSSERGERICHTLICHE BEILEGUNG VON VERBRAUCHERSTREITIGKEITEN:

In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen erkennt RORO doo keinen Anbieter außergerichtlicher Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten als zuständig für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten an, die der Verbraucher gemäß dem Gesetz über die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten einleiten könnte Verbraucherstreitigkeiten. Link zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten: ec.europa.eu/consumers/odr

Die vorgenannte Regelung ergibt sich aus dem Gesetz über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten, Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2016/2004 und Richtlinie 2009/22/EG.

Der Händler und der Nutzer (Käufer) als Teilnehmer am elektronischen Geschäftsverkehr erkennen gegenseitig die Rechtswirksamkeit elektronischer Nachrichten an. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für alle Streitigkeiten zwischen dem Händler und dem Nutzer (Käufer) gilt und findet slowenisches materielles und prozessuales Recht Anwendung, wobei die Regeln des internationalen Privatrechts, die die Anwendung eines anderen Rechts begründen würden, nicht zur Anwendung kommen.

Die Bestimmungen des Obligationenrechts, des Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr, des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten und des Konsumentenschutzgesetzes gelten sinngemäss für alle Beziehungen und Rechte und Pflichten, die nicht durch diese Allgemeinen Bedingungen geregelt werden und Bedingungen.

 
13. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND GERICHT:
Erfüllungsort für gegenseitige Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Celje. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, fallen in die Zuständigkeit des Regional- oder Bezirksgerichts Celje. Dieser Vertrag unterliegt slowenischem Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und vergleichbarer internationaler Abkommen wird wirksam ausgeschlossen.

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